E-Rechnungen

E-Rechnungen

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2025 die E-Rechnung eingeführt. Einen ersten Überblick über die vorgesehenen Regelungen und Übergangsfristen erhalten Sie in unserem Rundschreiben aus Juni 2024, das Sie hier finden. Weitere Details finden Sie im Leitfaden der DATEV zur Einführung der E-Rechnungen in Ihrem Unternehmen.

Zum 01.01.2025 wird zunächst der Rechnungseingang von E-Rechnungen relevant, Informationen hierzu erhalten Sie hier. Nach verschiedenen Übergangsfristen sind spätestens ab 01.01.2028 alle Unternehmer zur Rechnungsschreibung von E-Rechnungen verpflichtet, weitere Informationen erhalten Sie hier. Langfristig plant DATEV die Einführung einer E-Rechnungsplattform. Wenn Sie sich hierfür interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.

Auch wenn sich die Einführung der E-Rechnung im ersten Moment nach einer weiteren zu erfüllenden Auflage des Gesetzgebers anfühlt, birgt Sie für Ihr Unternehmen durchaus auch Vorteile, die Sie bei durchdachter Einführung von Prozessen nutzen können. Einen kurzen Überblick finden Sie hier.

Für eine reibungslose Umstellung auf die E-Rechnung und zur Optimierung Ihrer Prozesse empfehlen wir unseren Mandanten die Verwendung von DATEV Unternehmen online. Einen ersten Überblick über Unternehmen online finden Sie nachfolgend im Video der DATEV. Gern besprechen wir die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer unternehmens-individuellen Besonderheiten persönlich mit Ihnen. Sprechen Sie uns gern an.